Fahrgastrechte

  • Dem Fahrzeuglenker ist es untersagt während der Beförderung von Fahrgästen zu rauchen.
  • Der Fahrzeuglenker hat auf Anweisung des Fahrgastes die Fenster und das Schiebedach zu schließen oder zu öffnen (solange die Gesundheit des Fahrers nicht gefährdet ist).

Der Taxi-Fahrgast hat ein Recht auf:

  • den Genuss von Zigaretten in dem von ihm besetzten Taxi, sofern es nicht von außen deutlich als "Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist.
  • Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichniss und den gültigen Taxitarif.
  • eine(n) gepflegte(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) und höfliche(n) Lenker(in).
  • freie Wahl der auf den Standplätzen aufgestellten Taxis.
  • ein intaktes und sauberes Fahrzeug.
  • Beförderung. Außer bei:
    • Personen, die betrunken sind oder eine ansteckende Krankheit haben.
    • Personen die erkennbar gefährliche Gegenstände oder Stoffe bei sich haben (außer: Polizei, etc. ...).
    • Personen, die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen.
    • Personen, die im Fahrzeug rauchen, obwohl es von außen deutlich als "Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist.
  • Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen außerdem einen Maulkorb tragen.
  • alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis.
  • Hilfe beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und beim Ein- und Aussteigen, sollte dies notwendig sein (Alter, körperliche Behinderung).
  • Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50 € Schein.
  • den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel.
  • eine ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, des Taxikennzeichens, den Stempel des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Taxilenkers enthält.
  • freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger.
  • auf Entfernung des Taxischildes bei Überlandfahrten, sowie bei Beförderungen aus besonderen Anlässen (Hochzeit, Firmung, Begräbnis, und dgl.).
Falls Sie rechtliche Fragen haben, welche noch unbeantwortet sind, wenden sich direkt an:
Fachgruppe für das Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen:
Veronikagasse 12, 1170 Wien
Oder per Email an: taxi.mietwagen@wkw.at

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